Kandidiere für den Landesvorstand des BJDM!

Im Hinblick auf die bevorstehende Delegiertenversammlung hat der Landesvorstand des BJDM in seiner Sitzung am 13.09.2021 beschlossen, dass eine Nachwahl für die Positionen des Sekretärs und des Mitglieds des Landesvorstandes des BJDM durchgeführt werden kann.

Die Einreichung einer Kandidatur ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zur Kandidatur für den Landesvorstand des BJDM.

Die Bewerbung verpflichtet zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung am 19.09.2021 um 11:00 Uhr im Konferenzraum im 4. Stock des BJDM-Sitzes in der Konopnicka 6 in Opole oder online über die Plattform Google Meets: https://meet.google.com/tbn-jzez-npe.

Tagesordnung der Delegiertenversammlung des Bundes der Jugend der deutschen Minderheit in Polen
Oppeln, 19.09.2021.
1) Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden des Landesvorstands des BJDM – Oskar Zgonina;
2) Erstellung der Anwesenheitsliste, Online-Verbindung und Feststellung des erforderlichen Quorums;
3) Wahl des Sitzungsleiters und des Protokollführers;
4) Diskussion über Abstimmungsverfahren und -regeln;
5) Wahl des Ausschusses für Anträge und Stimmenauszählung;
6) Verabschiedung der Tagesordnung;
7) Reden der eingeladenen Gäste;
8) Sachliche Berichte
8) Berichte über die Aktivitäten des Landesvorstandes für 2020;
9) Finanzbericht für 2020;
10) Bericht über die Aktivitäten des Büros für 2020;
11) Bericht der Revisionskommision für 2020;
12) Diskussion;
13) Verabschiedung von Berichten durch Beschlüsse;
14) Abstimmung über Anträge:
– Antrag auf Annahme des BJDM-Finanzberichts für 2020
– Antrag auf Annahme des  Berichts des Landesvorstandes für 2020
– Antrag auf Annahme des Berichts über die Aktivitäten des Büros des BJDM
– Vorschlag zur Annahme des Berichts der Revisionskommision
15) Antrag auf Entlastung des Landesvorstandes für das Jahr 2020
16) Nachwahlen zum Landesvorstand des BJDM
17) Vorstellung der Kandidaten, Präsentation der Kandidaten, Diskussion und Gelegenheit, Fragen zu stellen;
18) Abstimmen;
19) Präsentation der Abstimmungsergebnisse;
20) Freie Anträge;
21) Danksagung und Schließung der Sitzung.

Gemäß Artikel 10, Absatz 1b und 1c des Vereinsgesetzes ist die Teilnahme an der Delegiertenversammlung unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel und die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel bei Abstimmungen zulässig.