Referentin/-en für Abrechnungen

Der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen

sucht für die Medien in Oppeln:

eine/n  Referentin/-en für Abrechnungen

Der Verband ist der Herausgeber der größten Zeitung der Deutschen in Polen „Wochenblatt.pl“ und Produzent von Radio- und Fernsehsendungen.

Zum Aufgabenbereich gehören:

  • laufende Überprüfung der Dokumente in Bezug auf die Buchhaltung;
  • Eingabe von Dokumenten in das Buchhaltungssystem;
  • Buchhaltung, Bestimmung und Abrechnung von Buchhaltungsdokumenten;
  • Vorbereitung von Banküberweisungen und Buchung von Kontoauszügen;
  • monatliche und laufende Einführung von Verträgen für bestimmte Arbeiten in das HR- und Gehaltsabrechnungssystem und anschließende Meldung an ZUS (Sozialversicherungsanstalt);
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Verträge für bestimmte Leistungen;
  • Sorge um die ordnungsgemäße Verteilung der Dokumente in der Medienabteilung.

Unsere Erwartungen:

  • gute Deutschkenntnisse;
  • gute Computerkenntnisse;
  • bevorzugte Kandidaten mit einem Abschluss in Rechnungswesen oder Wirtschaftswissenschaften;
  • Grundkenntnisse in Rechnungswesen und Finanzen oder die Arbeit in einer ähnlichen Position sind von Vorteil;
  • Kenntnisse des Buchhaltungssystems Comarch ERP Optima und R2płatnik 10 sind willkommen;
  • die Fähigkeit, die eigene Arbeit zu organisieren und Prioritäten zu setzen;
  • Zuverlässigkeit und Genauigkeit der durchgeführten Arbeit.

Wir bieten:

  • Beschäftigung auf der Grundlage eines Vollzeitarbeitsvertrags (Ersatz);
  • Arbeit in einem Büro im Zentrum von Oppeln;
  • Arbeit in guter Atmosphäre und in einem erfahrenen Team;
  • Möglichkeit, sich beruflich zu entwickeln.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihren Lebenslauf bis zum 6. November 2022 an vdg@vdg.pl. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +48 774 546 556.

Bitte fügen Sie Ihrem Lebenslauf folgende Klausel hinzu: „Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für die Zwecke zu, die für die Durchführung des Einstellungsverfahrens erforderlich sind (gemäß dem Gesetz vom 29.08.1997 über den Schutz personenbezogener Daten; konsolidierter Text: Gesetzblatt von 2016, Position 922).“